Zitierungen von § 7a GNotKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7a GNotKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GNotKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
G. v. 27.01.1877 RGBl. S. 77; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
§ 30a EGGVG (vom 04.07.2015)
... Sitz hat. In dem Verfahren ist die Staatskasse zu hören. Die §§ 7a , 81 Absatz 2 bis 8 und § 84 des Gerichts- und Notarkostengesetzes gelten entsprechend. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1042
Artikel 20 IntErbRVGEG Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
... I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „Die §§ 7a , 81 Absatz 2 bis 8 und § 84 des Gerichts- und Notarkostengesetzes gelten ...


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