Zitierungen von § 1 JVKostG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 JVKostG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JVKostG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 JVKostG Nichterhebung von Kosten in bestimmten Fällen
... in den Fällen des § 1 Absatz 3 werden nicht erhoben, wenn auf die Erstattung 1. nach § 75 des Gesetzes ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2018
Artikel 7 UntKostRÄndG Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
...  „§ 15a Schutzschriftenregister". 2. Nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 wird folgende Nummer 5a eingefügt: „5a. ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG)
G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 15 EuKoPfVODG Folgeänderungen aus Anlass der Änderung der Justizbeitreibungsordnung
... durch die Wörter „dem Justizbeitreibungsgesetz" ersetzt. 2. In § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 und Satz 2 werden jeweils die Wörter „der ...

Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
Artikel 7 RDAufStG Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
... 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 wird aufgehoben. 2. Die Anlage (Kostenverzeichnis) wird wie folgt geändert: ...

Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 11 DiRUG Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
... 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 4 wird wie folgt gefasst:  ...


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