Artikel 29 - 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)

Artikel 29 Änderung des Urheberrechtsgesetzes


Artikel 29 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2013 UrhG § 138

§ 138 Absatz 2 Satz 6 des Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2013 (BGBl. I S. 1941) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 29 2. KostRMoG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 29 2. KostRMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. KostRMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
G. v. 01.10.2013 BGBl. I S. 3714
Artikel 8 UWGuaÄndG Änderung des Urheberrechtsgesetzes
... Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), das zuletzt durch Artikel 29 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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