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Artikel 43 - 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)

Artikel 43 Änderung des Gesetzes zur Schlichtung im Luftverkehr


Artikel 43 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2013 LuftVSchlG Artikel 1, Artikel 2

Das Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1545) wird wie folgt geändert:

1.
In Artikel 1 Nummer 3 wird § 57a Absatz 3 Satz 1 aufgehoben.

2.
Artikel 2 wird wie folgt gefasst:

„Artikel 2 Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

Die Anlage (Gebührenverzeichnis) zum Justizverwaltungskostengesetz vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586, 2655), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2418) geändert worden ist, dieses wiederum geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586), wird wie folgt geändert:

1.
Die Gliederung wird wie folgt geändert:

a)
Die Angabe zu Teil 1 Hauptabschnitt 2 wird wie folgt gefasst:

„Hauptabschnitt 2 Verfahren des Bundesamts für Justiz".

b)
Nach der Angabe zu Teil 1 Hauptabschnitt 2 werden folgende Angaben eingefügt:

„Abschnitt 1 Ordnungsgeldverfahren

Abschnitt 2 Schlichtung nach § 57a LuftVG".

2.
Die Überschrift des Hauptabschnitts 2 wird wie folgt gefasst:

„Hauptabschnitt 2 Verfahren des Bundesamts für Justiz".

3.
Nach der Überschrift des Hauptabschnitts 2 wird folgende Überschrift eingefügt:

„Abschnitt 1 Ordnungsgeldverfahren".

4.
Die Vorbemerkung 1.2 wird Vorbemerkung 1.2.1.

5.
Die Nummern 1200 und 1201 werden die Nummern 1210 und 1211.

6.
Nach der neuen Nummer 1211 wird folgender Abschnitt 2 eingefügt:

Nr.GebührentatbestandGebühren-
betrag
Abschnitt 2
Schlichtung nach § 57a LuftVG
1220Verfahrensgebühr
Die Gebühr ist ausschließlich
von dem Luftfahrtunternehmen
zu erheben, wenn das Bundes-
amt für Justiz keine abwei-
chende Entscheidung nach
§ 57a Abs. 3 Satz 2 LuftVG ge-
troffen hat.
290,00€".


 
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Zitierungen von Artikel 43 2. KostRMoG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 43 2. KostRMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. KostRMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1245
Artikel 8 BilRUG Änderung sonstigen Bundesrechts
... vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586, 2655), das zuletzt durch Artikel 43 Nummer 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, werden nach ...