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Artikel 48 - 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
Artikel 48 Änderung der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung
In § 44 Absatz 2 Nummer 3 der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1977 (BGBl. I S. 2491), die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Union" die Wörter „oder in" durch ein Komma ersetzt, nach dem Wort „Wirtschaftsraum" die Wörter „oder der Schweiz" eingefügt und die Wörter „in einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat" durch die Wörter „in einem dieser Staaten" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 48 2. KostRMoG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 48 2. KostRMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. KostRMoG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
Artikel 5 GeschmMRModG Folgeänderungen
... der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1977 (BGBl. I S. 2491), die zuletzt durch Artikel 48 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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