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Artikel 50 - 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)

Artikel 50 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Juli 2013.

 
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