Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.02.2014 aufgehoben
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§ 2 - Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk (GerüstBArbbV k.a.Abk.)

V. v. 17.07.2013 BAnz AT 26.07.2013 V1; aufgehoben durch § 2 V. v. 17.07.2013 BAnz AT 26.07.2013 V1
Geltung ab 01.08.2013 bis 01.03.2013; FNA: 810-1-71-1 Arbeitsförderung

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 1. März 2014 GerüstBArbbV

Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft und am 28. Februar 2014 außer Kraft.



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