Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.10.2019 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 10 - See-Unterkunftsverordnung (SeeUnterkunftsV)

V. v. 25.07.2013 BAnz AT 30.07.2013 V1; aufgehoben durch § 31 V. v. 17.10.2019 BGBl. I S. 1453
Geltung ab 01.08.2013; FNA: 9513-38-3 Schiffsbesatzung
|

§ 10 Beleuchtung



(1) Schlafräume, Wohnräume, Messen und sonstige Aufenthaltsräume müssen durch Tageslicht angemessen erhellt sein; dies gilt nicht auf Fahrgastschiffen, wenn diese Räume ausnahmsweise unter der Ladelinie untergebracht werden dürfen.

(2) In den Unterkunftsräumen, Vorratsräumen und Kühlräumen müssen elektrische Anlagen vorhanden sein, mit denen die Räume ausreichend beleuchtet werden. In den Unterkunftsräumen müssen Tische und Schreibpulte zum Lesen und Schreiben ausreichend beleuchtet werden können. Jede Koje muss am Kopfende mit einer zum Lesen ausreichenden Lampe versehen sein.

(3) Die Unterkunftsräume müssen, wenn nicht zwei voneinander unabhängige Stromquellen vorhanden sind, mit einer elektrischen Notbeleuchtungsanlage versehen sein.

(4) Wenn auf einem Fischereifahrzeug in den Messen, Gängen und sonstigen Räumen, die als Notausgang verwendet werden, keine Notbeleuchtung vorhanden ist, ist in solchen Räumen eine ständige Nachtbeleuchtung vorzusehen.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed