interne Verweise§ 11 MessEG Aufgaben der anerkennenden Stelle und der Akkreditierungsstelle (vom 26.11.2019) ... der erforderlichen Verfahren zur Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen nach § 13 Absatz 1 , 2. für die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen; die anerkennende ... die anerkennende Stelle meldet jede später eintretende Änderung der Anerkennung nach § 13 Absatz 1 oder des ihr nach § 14 Absatz 2 oder 3 mitgeteilten Umfangs der Tätigkeiten; für ... Für die Bewertung und Überwachung der Konformitätsbewertungsstellen nach § 13 Absatz 1 oder § 13 Absatz 5 Satz 2 ist die Stelle zuständig, die auch für die Akkreditierung ... Bewertung und Überwachung der Konformitätsbewertungsstellen nach § 13 Absatz 1 oder § 13 Absatz 5 Satz 2 ist die Stelle zuständig, die auch für die Akkreditierung nach dem ... Für die Überwachung der Konformitätsbewertungsstellen nach § 13 Absatz 5 Satz 1 ist die anerkennende Stelle zuständig. Die Akkreditierungsstelle und die ...
§ 18 MessEG Vergabe von Kennnummern ... Die anerkennende Stelle vergibt an Konformitätsbewertungsstellen nach § 13 Absatz 1 oder § 14 Absatz 1, die nicht nach § 17 zu notifizieren sind, eine Kennnummer. ...
§ 22 MessEG Widerruf der Anerkennung ... die anerkennende Stelle fest oder wird sie darüber informiert, dass eine nach § 13 Absatz 1 anerkannte Konformitätsbewertungsstelle die in § 15 genannten Anforderungen ...
§ 60 MessEG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2025) ... 3. entgegen § 10 ein Messgerät ausstellt, 4. ohne Anerkennung nach § 13 Absatz 1 Satz 1 ein Messgerät bewertet, 5. entgegen § 23 Absatz 3 Satz 4, auch in Verbindung ...
Zitat in folgenden NormenKassensicherungsverordnung (KassenSichV)
V. v. 26.09.2017 BGBl. I S. 3515; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 30.07.2021 BGBl. I S. 3295
Mess- und Eichverordnung (MessEV)
Artikel 1 V. v. 11.12.2014 BGBl. I S. 2010, 2011; zuletzt geändert durch Artikel 13 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Anlage 4 MessEV (zu § 9 Absatz 1 Satz 1) Konformitätsbewertungsverfahren (vom 08.05.2019) ... lässt oder ob er sie einer von ihm gewählten Konformitätsbewertungsstelle nach § 13 oder § 14 des Mess- und Eichgesetzes überträgt. Führt eine ... überträgt. Führt eine Konformitätsbewertungsstelle im Sinne der §§ 13 und 14 des Mess- und Eichgesetzes die Prüfungen durch, bringt der Hersteller unter ihrer ... interne Stelle oder eine vom Hersteller gewählte Konformitätsbewertungsstelle nach § 13 oder § 14 des Mess- und Eichgesetzes in von ihr festgelegten unregelmäßigen ... Maßnahmen. 3. Führt eine Konformitätsbewertungsstelle im Sinne der §§ 13 und 14 des Mess- und Eichgesetzes die Prüfungen durch, bringt der Hersteller nach ... Konformitätsbewertungsverfahrens, bei dem eine Konformitätsbewertungsstelle im Sinne des § 13 oder des § 14 des Mess- und Eichgesetzes den technischen Entwurf eines Messgeräts zu ... oder ob er sie einer von ihm gewählten Konformitätsbewertungsstelle im Sinne des § 13 oder des § 14 des Mess- und Eichgesetzes überträgt. 2.2 Führt eine ... interne Stelle oder eine von ihm gewählte Konformitätsbewertungsstelle im Sinne des § 13 oder des § 14 des Mess- und Eichgesetzes in von ihr festgelegten unregelmäßigen ... 3.1 Der Hersteller hat bei der Konformitätsbewertungsstelle im Sinne des § 13 oder des § 14 des Mess- und Eichgesetzes seiner Wahl die Bewertung seines ... 3.1 Der Hersteller hat eine Konformitätsbewertungsstelle im Sinne des § 13 oder des § 14 des Mess- und Eichgesetzes auszuwählen. Diese hat die Untersuchungen und ... 4.1 Der Hersteller hat eine Konformitätsbewertungsstelle im Sinne des § 13 oder des § 14 des Mess- und Eichgesetzes auszuwählen. Diese hat die entsprechenden ... 4.1 Der Hersteller hat eine Konformitätsbewertungsstelle im Sinne des § 13 oder des § 14 des Mess- und Eichgesetzes auszuwählen. Diese hat nach den ... 3.1 Der Hersteller hat bei der Konformitätsbewertungsstelle im Sinne des § 13 oder des § 14 des Mess- und Eichgesetzes seiner Wahl die Bewertung seines ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens
G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2722
Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
V. v. 30.07.2021 BGBl. I S. 3295
Zweites Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1663
Artikel 1 2. MessEGÄndG ... bereitgestellt hat." 15. In § 52 Absatz 4 werden nach den Wörtern „ §§ 13 und 14 Absatz 1" die Wörter „und von internen akkreditierten Stellen nach § ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10831/v183871.htm