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Artikel 2 - Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens (MesswNG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Weinverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2015 WeinV § 49

In § 49 Absatz 1 Satz 4 der Weinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 827), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 29. September 2011 (BGBl. I S. 1996) geändert worden ist, werden die Wörter „Eichgesetz und in auf Grund des Eichgesetzes" durch die Wörter „Mess- und Eichgesetz und in auf Grund des Mess- und Eichgesetzes" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 MesswNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MesswNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 12.10.2013 BGBl. I S. 3862
Artikel 1 2. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 827), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722) geändert worden ist, wird wie folgt ...