Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 23 - Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens (MesswNG k.a.Abk.)

Artikel 23 Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Lebensmittel


Artikel 23 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2015 LMIndMeistPrV § 5

In § 5 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe d der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Lebensmittel vom 21. August 1985 (BGBl. I S. 1695), die zuletzt durch Artikel 13 der Verordnung vom 23. Juli 2010 (BGBl. I S. 1010) geändert worden ist, wird das Wort „Eichgesetzes" durch die Wörter „Mess- und Eichgesetzes" ersetzt.

Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 23 Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 23 MesswNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MesswNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274
Artikel 29 5. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Lebensmittel
... - Fachrichtung Lebensmittel vom 21. August 1985 (BGBl. I S. 1695), die zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722) geändert worden ist, wird wie folgt ...