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§ 16 - E-Government-Gesetz (EGovG)
Artikel 1 G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2749, 2015 I 678; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
Geltung ab 01.08.2013, abweichend siehe Artikel 31 EVerwFG; FNA: 206-6 Öffentliche Informationstechnik
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Geltung ab 01.08.2013, abweichend siehe Artikel 31 EVerwFG; FNA: 206-6 Öffentliche Informationstechnik
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§ 16 Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit
1Die Behörden des Bundes gestalten die elektronische Kommunikation und die elektronischen Dokumente nutzerfreundlich und barrierefrei. 2Für die barrierefreie Gestaltung gilt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 2 OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) G. v. 19. Juli 2024 BGBl. 2024 I Nr. 245 m.W.v. 24. Juli 2024
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Frühere Fassungen von § 16 EGovG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 24.07.2024 | Artikel 2 OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) vom 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 16 EGovG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 EGovG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EGovG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG)
G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
Artikel 2 OZGÄndG Änderung des E-Government-Gesetzes
... 9a Verwaltungsportal des Bundes; Verordnungsermächtigung". d) Die Angabe zu § 16 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 16 Nutzerfreundlichkeit und ... d) Die Angabe zu § 16 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 16 Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit § 16a Open Source". 2. ... Verantwortlichkeit" ersetzt. c) Absatz 3 wird aufgehoben. 13. § 16 wird durch die folgenden §§ 16 und 16a ersetzt: „§ 16 ... c) Absatz 3 wird aufgehoben. 13. § 16 wird durch die folgenden §§ 16 und 16a ersetzt: „§ 16 Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit ... 13. § 16 wird durch die folgenden §§ 16 und 16a ersetzt: „ § 16 Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit Die Behörden des Bundes gestalten die ...
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