Tools:
Update via:
Artikel 31 - Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (EVerwFG k.a.Abk.)
G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2749, 2015 I 678; Geltung ab 01.08.2013, abweichend siehe Artikel 31
| |
| |
Artikel 31 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5 am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.
(2) In Artikel 1 tritt § 2 Absatz 1 des E-Government-Gesetzes, in Artikel 2 tritt Nummer 3, in Artikel 3 Nummer 1 tritt § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 und 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, in Artikel 4 tritt § 36a Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 und 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch, in Artikel 7 Nummer 2 tritt § 87a Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 und Absatz 4 der Abgabenordnung am 1. Juli 2014 in Kraft.
(4) In Artikel 1 tritt § 2 Absatz 2 des E-Government-Gesetzes ein Kalenderjahr nach Aufnahme des Betriebes des zentral für die Bundesverwaltung angebotenen IT-Verfahrens, über das De-Mail-Dienste für Bundesbehörden angeboten werden, in Kraft. Das Bundesministerium des Innern gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)
---
- *)
- Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 21. April 2015 (BGBl. I S. 678) tritt § 2 Absatz 2 des E-Government-Gesetzes am 24. März 2016 in Kraft.
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 31. Juli 2013.
Text in der Fassung der Bekanntmachung über das Inkrafttreten von § 2 Absatz 2 des E-Government-Gesetzes B. v. 21. April 2015 BGBl. I S. 678 m.W.v. 1. Mai 2015
Anzeige
Frühere Fassungen von Artikel 31 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.05.2015 | Bekanntmachung über das Inkrafttreten von § 2 Absatz 2 des E-Government-Gesetzes vom 21.04.2015 BGBl. I S. 678 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Artikel 31 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 31 EVerwFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EVerwFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung über das Inkrafttreten von § 2 Absatz 2 des E-Government-Gesetzes
B. v. 21.04.2015 BGBl. I S. 678
Bekanntmachung EGovGBek
... Artikel 31 Absatz 4 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10834/a184000.htm