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§ 5 - Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)

V. v. 31.07.2013 BGBl. I S. 2858 (Nr. 45); zuletzt geändert durch Artikel 205 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 06.08.2013; FNA: 612-20-3 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 5 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 5 SpaEfV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 10.10.2019Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung
vom 02.10.2019 BGBl. I S. 1412
aktuell vorher 06.11.2014Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung
vom 31.10.2014 BGBl. I S. 1656
aktuellvor 06.11.2014Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 SpaEfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 SpaEfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SpaEfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 SpaEfV Begriffsbestimmungen (vom 21.08.2018)
... vorgeschriebenem Vordruck der Bundesfinanzbehörden gemäß § 4 Absatz 6 oder § 5 Absatz 5 , 10. ein Testat: ein Zertifikat nach der DIN EN ISO 50001, Ausgabe Dezember 2011 oder ...
§ 6 SpaEfV Überwachung und Kontrolle
... als auch von Unternehmen, denen ein Nachweis nach § 4 oder § 5 ausgestellt oder bestätigt wurde oder werden soll, zu betreten, 2. alle ... als auch bei Unternehmen, denen ein Nachweis nach § 4 oder § 5 ausgestellt oder bestätigt wurde oder werden soll, einzusehen, zu prüfen und hieraus ... als auch von Unternehmen, denen ein Nachweis nach § 4 oder § 5 ausgestellt oder bestätigt wurde oder werden soll, zu verlangen. (3) Die ...
§ 9 SpaEfV Ordnungswidrigkeiten (vom 06.11.2014)
... handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 4 Absatz 6 Satz 1 oder § 5 Absatz 5 Satz 1 einen dort genannten Nachweis nicht richtig ausstellt oder nicht richtig ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung
V. v. 31.10.2014 BGBl. I S. 1656
Artikel 1 SpaEfVÄndV
... Vordruck der Bundesfinanzbehörden gemäß § 4 Absatz 6 oder § 5 Absatz 5, 10. ein Testat: ein Zertifikat nach der DIN EN ISO 50001, Ausgabe Dezember ... Absatzes 2 auch durch die EMAS-Registrierungsstelle ausgestellt werden." 4. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... 6. In § 9 werden die Wörter „§ 4 Absatz 4 Satz 1 oder § 5 Absatz 4 Satz 1" durch die Wörter „§ 4 Absatz 6 Satz 1 oder § 5 Absatz 5 ... § 5 Absatz 4 Satz 1" durch die Wörter „§ 4 Absatz 6 Satz 1 oder § 5 Absatz 5 Satz 1" ersetzt. 7. In der Überschrift der Anlage 1 werden die ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung
V. v. 02.10.2019 BGBl. I S. 1412
Artikel 1 2. SpaEfVÄndV
... geändert: 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: Die Angabe zu § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 (weggefallen)".  ... wird wie folgt geändert: Die Angabe zu § 5 wird wie folgt gefasst: „ § 5 (weggefallen) ". 2. § 2 wird wie folgt geändert:  ... „oder Ausgabe Dezember 2018" eingefügt. 3. § 5 wird ...