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§ 6a - Europawahlgesetz (EuWG)
neugefasst durch B. v. 08.03.1994 BGBl. I S. 423, 555, 852; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 11.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 11
Geltung ab 22.06.1978; FNA: 111-5 Wahlrecht
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Geltung ab 22.06.1978; FNA: 111-5 Wahlrecht
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§ 6a Ausschluss vom Wahlrecht
(1) Ein Deutscher ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn er infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
(2) Ein Unionsbürger ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn
- 1.
- er infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt oder
- 2.
- er in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (Herkunfts-Mitgliedstaat), infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besitzt.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze G. v. 18. Juni 2019 BGBl. I S. 834 m.W.v. 1. Juli 2019
Frühere Fassungen von § 6a EuWG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2019 | Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze vom 18.06.2019 BGBl. I S. 834 |
aktuell vorher | 10.10.2013 | Artikel 1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes vom 07.10.2013 BGBl. I S. 3749 |
aktuell | vor 10.10.2013 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6a EuWG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6a EuWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EuWG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 EuWG Wahlrecht, Ausübung des Wahlrechts (vom 14.01.2023)
... eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, 3. nicht nach § 6a Abs. 1 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 2 sind ... eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, 3. nicht nach § 6a Abs. 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 2 sind ...
§ 6b EuWG Wählbarkeit (vom 10.10.2013)
... hat. (3) Nicht wählbar ist ein Deutscher, der 1. nach § 6a Abs. 1 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder 2. infolge Richterspruchs die ... (4) Nicht wählbar ist ein Unionsbürger, der 1. nach § 6a Abs. 2 Nr. 1 in der Bundesrepublik Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, 2. ... 1 in der Bundesrepublik Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, 2. nach § 6a Abs. 2 Nr. 2 im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, 3. infolge ...
§ 29 EuWG Übergangsregelung (vom 01.07.2019)
... und Ausschlüsse von der Wählbarkeit, die nicht auf einem Richterspruch im Sinne von § 6a Absatz 1 in der ab dem 1. Juli 2019 geltenden Fassung oder § 6a Absatz 2 Nummer 1 in der ab dem 1. ... Richterspruch im Sinne von § 6a Absatz 1 in der ab dem 1. Juli 2019 geltenden Fassung oder § 6a Absatz 2 Nummer 1 in der ab dem 1. Juli 2019 geltenden Fassung oder auf § 6a Absatz 2 Nummer 2 oder § 6b ... Fassung oder § 6a Absatz 2 Nummer 1 in der ab dem 1. Juli 2019 geltenden Fassung oder auf § 6a Absatz 2 Nummer 2 oder § 6b Absatz 3 Nummer 2 oder § 6b Absatz 4 Nummer 3 oder Nummer 4 beruhen, sind ...
Zitat in folgenden Normen
Europawahlordnung (EuWO)
neugefasst durch B. v. 02.05.1994 BGBl. I S. 957; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 215
§ 15 EuWO Eintragung der wahlberechtigten Deutschen in das Wählerverzeichnis (vom 25.05.2018)
... mit § 12 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes erfüllt oder ob sie vom Wahlrecht nach § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen ist. Bei Rückkehr einer nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ...
§ 17a EuWO Eintragung der wahlberechtigten Unionsbürger, Zuständigkeiten und Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis (vom 25.05.2018)
... erfüllt sind und ob der Unionsbürger nicht vom Wahlrecht gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen ist. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, hat die ...
§ 17b EuWO Eintragung von wahlberechtigten Unionsbürgern in das Wählerverzeichnis von Amts wegen (vom 25.05.2018)
... Voraussetzungen des § 15 Absatz 1 vorliegen und der Unionsbürger nicht gemäß § 6a Absatz 2 des Europawahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in ...
Anlage 1 EuWO (zu § 17 Absatz 6) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren - Erst- und Zweitausfertigung - und Merkblatt zum Antrag *) (vom 15.05.2023)
... ja
5 Wahlausschlussgrund ⃞ vorhanden ⃞ nicht vorhanden
⃞ § 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG ⃞§ 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG ⃞§ 6a Absatz 1 Nummer 3 EuWG
6 Weitere ... vorhanden ⃞ nicht vorhanden
⃞§ 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG ⃞ § 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG ⃞§ 6a Absatz 1 Nummer 3 EuWG
6 Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen
6.1 Am ... ⃞§ 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG ⃞§ 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG ⃞ § 6a Absatz 1 Nummer 3 EuWG
6 Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen
6.1 Am Wahltag seit mindestens 3 Monaten Aufenthalt im ... 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die
am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen
sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik ...
besitzen.
⑨ Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen,
1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,
2. derjenige, ... Zeile das Wort „Wahlausschlussgrund" durch die Wörter „Wahlausschluss nach § 6a Absatz 1 EuWG " ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Wörter „§ 6a Absatz 1 Nummer 1 ... nach § 6a Absatz 1 EuWG" ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Wörter „ § 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG ", „§ 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG" und „§ 6a Absatz 1 Nummer 3 ... werden in der zweiten Zeile die Wörter „§ 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG", „ § 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG " und „§ 6a Absatz 1 Nummer 3 EuWG" mit den jeweils dazugehörigen ... 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG", „§ 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG" und „ § 6a Absatz 1 Nummer 3 EuWG " mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen. b) Das Merkblatt zu ... wie folgt gefasst: „9. Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt." bb) In ...
Anlage 2 EuWO (zu § 17 Absatz 5) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben - Erst- und Zweitausfertigung - und Merkblatt zum Antrag *) (vom 15.05.2023)
... 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die
am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen
sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik ...
besitzen.
⑨ Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen,
1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,
2. derjenige, ... Zeile das Wort „Wahlausschlussgrund" durch die Wörter „Wahlausschluss nach § 6a Absatz 1 EuWG " ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Wörter „§ 6a Absatz 1 Nummer 1 ... nach § 6a Absatz 1 EuWG" ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Wörter „ § 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG ", „§ 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG" und „§ 6a Absatz 1 Nummer 3 ... werden in der zweiten Zeile die Wörter „§ 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG", „ § 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG " und „§ 6a Absatz 1 Nummer 3 EuWG" mit den jeweils dazugehörigen ... 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG", „§ 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG" und „ § 6a Absatz 1 Nummer 3 EuWG " mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen. b) Das Merkblatt zu ... wie folgt gefasst: „9. Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt." bb) In ...
Anlage 2A EuWO (zu § 17a Absatz 2) Antrag für Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl *) (vom 15.05.2023)
... Wahlnummer
⑨ Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 2 Nummer 2 des Europawahlgesetzes ein Unionsbürger
ausgeschlossen, wenn er in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, ... der Erstausfertigung werden in Nummer 6 die Angaben „Ausschlussgrund:", „ § 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 1 EuWG", „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. ... in Nummer 6 die Angaben „Ausschlussgrund:", „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 1 EuWG ", „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 2 EuWG" und „§ ... „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 1 EuWG", „ § 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 2 EuWG" und „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a ... 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 1 EuWG", „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 2 EuWG " und „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 3 EuWG" mit den jeweils ... 1 EuWG", „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 2 EuWG" und „ § 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 3 EuWG" mit den jeweils dazugehörigen Kästchen ... Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 2 EuWG" und „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 3 EuWG " mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen. b) Im Merkblatt zu ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 5. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... Punkt am Ende durch die Wörter „und der Unionsbürger nicht gemäß § 6a Absatz 2 des Europawahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist." ersetzt. b) In ...
Fünftes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes
G. v. 07.10.2013 BGBl. I S. 3749
Artikel 1 5. EuWGÄndG Änderung des Europawahlgesetzes
... 1 im Satzteil vor Nummer 1 und in Nummer 2 Buchstabe b, in § 6 Absatz 4 Satz 2, in § 6a Absatz 2 Nummer 2, in § 6c, in § 7 Satz 1 erster Halbsatz, in § 8 Absatz 1, in ...
Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 18.06.2019 BGBl. I S. 834
Artikel 3 BWahlGuaÄndG Änderung des Europawahlgesetzes
... oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht." 2. § 6a wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... und Ausschlüsse von der Wählbarkeit, die nicht auf einem Richterspruch im Sinne von § 6a Absatz 1 in der ab dem 1. Juli 2019 geltenden Fassung oder § 6a Absatz 2 Nummer 1 in der ab dem 1. ... Richterspruch im Sinne von § 6a Absatz 1 in der ab dem 1. Juli 2019 geltenden Fassung oder § 6a Absatz 2 Nummer 1 in der ab dem 1. Juli 2019 geltenden Fassung oder auf § 6a Absatz 2 Nummer 2 oder § 6b ... Fassung oder § 6a Absatz 2 Nummer 1 in der ab dem 1. Juli 2019 geltenden Fassung oder auf § 6a Absatz 2 Nummer 2 oder § 6b Absatz 3 Nummer 2 oder § 6b Absatz 4 Nummer 3 oder Nummer 4 beruhen, sind ...
Artikel 4 BWahlGuaÄndG Änderung der Europawahlordnung
... Zeile das Wort „Wahlausschlussgrund" durch die Wörter „Wahlausschluss nach § 6a Absatz 1 EuWG " ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Wörter „§ 6a Absatz 1 Nummer 1 ... nach § 6a Absatz 1 EuWG" ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Wörter „ § 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG ", „§ 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG" und „§ 6a Absatz 1 Nummer 3 ... werden in der zweiten Zeile die Wörter „§ 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG", „ § 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG " und „§ 6a Absatz 1 Nummer 3 EuWG" mit den jeweils dazugehörigen ... 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG", „§ 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG" und „ § 6a Absatz 1 Nummer 3 EuWG " mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen. b) Das Merkblatt zu ... wie folgt gefasst: „9. Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt." bb) In ... Zeile das Wort „Wahlausschlussgrund" durch die Wörter „Wahlausschluss nach § 6a Absatz 1 EuWG " ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Wörter „§ 6a Absatz 1 Nummer 1 ... nach § 6a Absatz 1 EuWG" ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Wörter „ § 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG ", „§ 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG" und „§ 6a Absatz 1 Nummer 3 ... werden in der zweiten Zeile die Wörter „§ 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG", „ § 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG " und „§ 6a Absatz 1 Nummer 3 EuWG" mit den jeweils dazugehörigen ... 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG", „§ 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG" und „ § 6a Absatz 1 Nummer 3 EuWG " mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen. b) Das Merkblatt zu ... wie folgt gefasst: „9. Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt." bb) In ... der Erstausfertigung werden in Nummer 6 die Angaben „Ausschlussgrund:", „ § 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 1 EuWG", „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. ... in Nummer 6 die Angaben „Ausschlussgrund:", „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 1 EuWG ", „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 2 EuWG" und „§ ... „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 1 EuWG", „ § 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 2 EuWG" und „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a ... 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 1 EuWG", „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 2 EuWG " und „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 3 EuWG" mit den jeweils ... 1 EuWG", „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 2 EuWG" und „ § 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 3 EuWG" mit den jeweils dazugehörigen Kästchen ... Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 2 EuWG" und „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 3 EuWG " mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen. b) Im Merkblatt zu ...
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