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§ 11 - Europawahlgesetz (EuWG)

neugefasst durch B. v. 08.03.1994 BGBl. I S. 423, 555, 852; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 11.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 11
Geltung ab 22.06.1978; FNA: 111-5 Wahlrecht
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§ 11 Einreichung der Wahlvorschläge, Erklärung über die Verbindung von Listen für einzelne Länder



(1) Listen für ein Land und gemeinsame Listen für alle Länder sind dem Bundeswahlleiter spätestens am dreiundachtzigsten Tage vor der Wahl bis 18 Uhr schriftlich einzureichen.

(2) 1Mit dem Wahlvorschlag sind dem Bundeswahlleiter vorzulegen:

1.
die Zustimmungserklärungen der in den Wahlvorschlag aufgenommenen Bewerber und Ersatzbewerber (§ 9 Abs. 3 Satz 4),

1a.
für Deutsche die Bescheinigungen der zuständigen Gemeindebehörden über die Wählbarkeit der vorgeschlagenen Bewerber und Ersatzbewerber,

1b.
für Unionsbürger die Bescheinigungen der zuständigen deutschen Gemeindebehörden, daß sie dort eine Wohnung innehaben oder ihren sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt haben und nicht gemäß § 6b Abs. 4 Nr. 1 oder 3 von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind,

1c.
für Unionsbürger die Versicherungen an Eides statt über die Staatsangehörigkeit, das Geburtsdatum und den Geburtsort, die letzte Anschrift im Herkunfts-Mitgliedstaat, die Anschrift in der Bundesrepublik Deutschland, die Gebietskörperschaft oder den Wahlkreis des Herkunfts-Mitgliedstaates, in dem sie zuletzt eingetragen waren, sowie darüber, dass sie sich nicht gleichzeitig in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Wahl bewerben und dass sie im Herkunfts-Mitgliedstaat nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind (§ 6b Absatz 4 Nummer 2 und 4),

1d.
(weggefallen)

2.
eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung des Wahlvorschlages (§ 10 Abs. 6), wobei der Leiter der Versammlung und zwei von dieser bestimmte Teilnehmer gegenüber dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern haben, dass die Anforderungen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 bis 3 beachtet worden sind,

3.
in den Fällen des § 9 Abs. 5 die erforderlichen gültigen Unterschriften mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner,

4.
die schriftliche Satzung, das Programm, die Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder (§ 9 Abs. 4) sowie der Nachweis, daß die Mitglieder des Vorstandes demokratisch gewählt sind, sofern die Partei oder die sonstige politische Vereinigung nicht im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge im Wahlgebiet ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten ist.

2Der Bundeswahlleiter ist zur Abnahme von Versicherungen an Eides Statt zuständig; er gilt als Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches. 3Auf die Aufnahme der Versicherungen an Eides Statt findet § 27 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Anwendung.

(3) Soll eine Liste oder sollen mehrere Listen für einzelne Länder von der Listenverbindung ausgeschlossen sein (§ 2 Abs. 2 Satz 2) haben die Vertrauensperson des Wahlvorschlages und die stellvertretende Vertrauensperson dies durch gemeinsame schriftliche Erklärung dem Bundeswahlleiter spätestens am dreiundachtzigsten Tage vor der Wahl bis 18 Uhr mitzuteilen.





 

Frühere Fassungen von § 11 EuWG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 10.10.2013Artikel 1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes
vom 07.10.2013 BGBl. I S. 3749

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 11 EuWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 EuWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EuWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 EuWG Beseitigung von Mängeln (vom 10.10.2013)
... nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig vorgelegt werden, 3. die nach § 11 Abs. 1 erforderliche Form oder Frist nicht gewahrt ist, 4. die nach § 11 Abs. 2 ... § 11 Abs. 1 erforderliche Form oder Frist nicht gewahrt ist, 4. die nach § 11 Abs. 2 Nr. 1, 1a, 1b, 1c, 2 und 4 erforderlichen Erklärungen, Niederschriften, Versicherungen ...
§ 14 EuWG Zulassung der Wahlvorschläge, Entscheidung über die Verbindung von Listen für einzelne Länder (vom 10.10.2013)
... entscheidet am zweiundsiebzigsten Tage vor der Wahl über Erklärungen nach § 11 Abs. 3. Absatz 2 Satz 1 gilt entsprechend. Die Entscheidung ist in der Sitzung ... die Listenverbindungen und die Listen, für die rechtswirksam eine Erklärung nach § 11 Abs. 3 abgegeben wurde, öffentlich ...
 
Zitat in folgenden Normen

Europawahlordnung (EuWO)
neugefasst durch B. v. 02.05.1994 BGBl. I S. 957; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 215
§ 31 EuWO Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen (vom 24.12.2013)
... vorzulegenden Erklärungen, Niederschriften und Versicherungen hin (§§ 9 und 11 des Europawahlgesetzes). (2) Der Bundeswahlleiter macht öffentlich bekannt, wo und ... eines Wahlvorschlagsberechtigten erklärt werden kann (§ 2 Abs. 2 und § 11 Abs. 3 des ...
§ 32 EuWO Inhalt und Form der Wahlvorschläge (vom 19.08.2023)
... sonstigen politischen Vereinigung sind; für die Abnahme der Versicherung an Eides statt gilt § 11 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Europawahlgesetzes entsprechend, 2. für Deutsche die Bescheinigungen der zuständigen ... Bewerber und Ersatzbewerber wählbar sind, 2a. für Unionsbürger die in § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1b des Europawahlgesetzes vorgeschriebenen Bescheinigungen der zuständigen deutschen Gemeindebehörden nach dem ... nach dem Muster der Anlage 16A, 2b. für Unionsbürger die in § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1c des Europawahlgesetzes vorgeschriebenen Versicherungen an Eides statt nach dem Muster der Anlage 16B, 3. eine ... sind und die Reihenfolge der Bewerber auf dem Wahlvorschlag festgelegt worden ist, mit der nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Europawahlgesetzes vorgeschriebenen Versicherung an Eides Statt; die Niederschrift soll nach den Mustern der Anlagen ...
§ 33 EuWO Vorprüfung der Wahlvorschläge (vom 24.12.2013)
... der Versicherung an Eides statt nach Anlage 16B mit den Angaben gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1c des Europawahlgesetzes unverzüglich an die vom ...
§ 36 EuWO Ausschluß von der Verbindung von Wahlvorschlägen (vom 11.12.2008)
... desselben Wahlvorschlagsberechtigten von der Listenverbindung ausgeschlossen sein sollen (§ 11 Abs. 3 des Europawahlgesetzes), ist gemeinsam von der Vertrauensperson und der stellvertretenden ...
§ 77 EuWO Berufung von Listennachfolgern (vom 24.12.2013)
... geworden ist. Für die Abnahme der Versicherung an Eides statt gilt § 11 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Europawahlgesetzes entsprechend. (2) Der ...
§ 81 EuWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 25.05.2018)
... 16A), 6b. die Vordrucke für die Versicherung an Eides statt gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1c des Europawahlgesetzes (Anlage 16B), 7. die Vordrucke für die Niederschrift über die Aufstellung ... 16A), 6b. die Vordrucke für die Versicherung an Eides statt gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1c des Europawahlgesetzes (Anlage 16B), 7. die Vordrucke für die Niederschrift über die Aufstellung ...
Anlage 14 EuWO (zu § 32 Abs. 3) Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (vom 25.05.2018)
... Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den §§ 9, 11 , 13 und 14 Europawahlgesetz und den §§ 32, 33, 34 Europawahlordnung. 2. Sie ...
Anlage 15 EuWO (zu § 32 Abs. 4 Nr. 1) Zustimmungserklärung mit den Versicherungen an Eides statt zur Bewerbung in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Mitgliedschaft in Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen von Bewerbern und Ersatzbewerbern eines Wahlvorschlags (vom 25.05.2018)
... Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den §§ 9, 11 , 13 und 14 Europawahlgesetz und den §§ 32, 33, 34 Europawahlordnung. Ihre ...
Anlage 16 EuWO (zu § 32 Abs. 4 Nr. 2) (vom 25.05.2018)
... Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den §§ 6b, 11 , 13 und 14 Europawahlgesetz und den §§ 32, 33, 34 Europawahlordnung. 2. Sie ...
Anlage 16A EuWO (zu § 32 Abs. 4 Nr. 2a) (vom 25.05.2018)
... Daten gilt: 1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dazu, die nach § 11 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b Europawahlgesetz erforderliche Bescheinigung der Wohnung oder des sonstigen gewöhnlichen Aufenthalts sowie des ... Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den §§ 6b, 11 , 13 und 14 Europawahlgesetz und den §§ 32, 33, 34 Europawahlordnung. 2. Sie ...
Anlage 16B EuWO (zu § 32 Abs. 4 Nr. 2b) (vom 25.05.2018)
... Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den §§ 6b, 11 , 13 und 14 Europawahlgesetz und den §§ 32, 33, 34 Europawahlordnung. 2. Sie ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 16.05.2018 BGBl. I S. 570
Anhang 10 6. EuWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b
... Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den §§ 9, 11 , 13 und 14 Europawahlgesetz und den §§ 32, 33, 34 Europawahlordnung. 2. Sie ...
Anhang 11 6. EuWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b
... Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den §§ 9, 11 , 13 und 14 Europawahlgesetz und den §§ 32, 33, 34 Europawahlordnung. Ihre ...
Anhang 12 6. EuWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe b
... Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den §§ 6b, 11 , 13 und 14 Europawahlgesetz und den §§ 32, 33, 34 Europawahlordnung. 2. Sie ...
Anhang 14 6. EuWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b
... Daten gilt: 1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dazu, die nach § 11 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b Europawahlgesetz erforderliche Bescheinigung der Wohnung oder des sonstigen gewöhnlichen Aufenthalts sowie des ... Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den §§ 6b, 11 , 13 und 14 Europawahlgesetz und den §§ 32, 33, 34 Europawahlordnung. 2. Sie ...
Anhang 15 6. EuWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe b
... Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den §§ 6b, 11 , 13 und 14 Europawahlgesetz und den §§ 32, 33, 34 Europawahlordnung. 2. Sie ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 5. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... der Versicherung an Eides statt nach Anlage 16B mit den Angaben gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1c des Europawahlgesetzes unverzüglich an die vom ...

Fünftes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes
G. v. 07.10.2013 BGBl. I S. 3749
Artikel 1 5. EuWGÄndG Änderung des Europawahlgesetzes
... ist, im Herkunfts-Mitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt." 4. § 11 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 476
Artikel 2 BWOuEuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... politischen Vereinigung sind; für die Abnahme der Versicherung an Eides statt gilt § 11 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Gesetzes entsprechend" eingefügt. bb) In Nummer 3 ... bb) In Nummer 3 werden im ersten Halbsatz die Wörter „mit den nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes vorgeschriebenen Versicherungen" durch die Wörter ... des Gesetzes vorgeschriebenen Versicherungen" durch die Wörter „mit der nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes vorgeschriebenen Versicherung" ersetzt und im zweiten ... Vereinigung geworden ist. Für die Abnahme der Versicherung an Eides statt gilt § 11 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Gesetzes entsprechend." b) Die bisherigen Absätze 1 ...