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§ 6 - BMVBS-Delegationsanordnung (BMVBSDelegatAnO)

A. v. 06.08.2013 BGBl. I S. 3243 (Nr. 49); zuletzt geändert durch § 6 A. v. 26.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 73
Geltung ab 15.08.2013; FNA: 2030-14-194 Beamte
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§ 6 (aufgehoben)


§ 6 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. August 2013 BMVBSDelegatAnO




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Frühere Fassungen von § 6 BMVBSDelegatAnO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2024§ 6 BMDV-Delegationsanordnung (BMDVDelegatAnO)
vom 26.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 73

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 6 BMVBSDelegatAnO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BMVBSDelegatAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMVBSDelegatAnO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

BMDV-Delegationsanordnung (BMDVDelegatAnO)
A. v. 26.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 73
§ 6 BMDVDelegatAnO Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmungen
... Anordnung tritt am 1. April 2024 in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 4 bis 6 der BMVBS-Delegationsanordnung vom 6. August 2013 (BGBl. I S. 3243) außer Kraft. Auf vor dem 1. April 2024 ...