Anlage 2 (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten für die Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung
(siehe BGBl. I 1996 S. 1975ff)
interne Verweise§ 8 SVFAngAusbV Zwischenprüfung ... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 bis 5 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf ...
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