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Berichtigung - Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWBNBBer k.a.Abk.)
Berichtigung
In der Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- In § 21 Absatz 2 Nummer 3 ist das Wort „ergangenen" durch das Wort „ergangen" zu ersetzen.
- 2.
- In § 47 Absatz 1 Satz 3 sind die Wörter „Angaben der" durch die Wörter „Angaben zu" zu ersetzen.
- 3.
- In § 71a Absatz 1 Satz 2 sind die Wörter „der Entscheidung" durch die Wörter „der Endentscheidung" zu ersetzen.
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