Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung und der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung (KapAusstVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 16.08.2013 BGBl. I S. 3275 (Nr. 50); Geltung ab 22.08.2013
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Eingangsformel



Auf Grund

-
des § 53c Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 20 Nummer 6 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist, sowie

-
des § 121d Nummer 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, der durch Artikel 20 Nummer 27 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist,

verordnet das Bundesministerium der Finanzen:



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