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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2006 aufgehoben
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§ 8 - Mineralölsteuergesetz (MinöStG)
Artikel 5 G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2150, 2185, 1993 I S. 169; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-14-20 Verbrauchsteuern und Monopole
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Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-14-20 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 8 Begriffsbestimmungen, Erlaubnis
§ 8 wird in 11 Vorschriften zitiert
(1) Gasgewinnungsbetriebe im Sinne dieses Gesetzes sind Betriebe, in denen Erdgas gewonnen oder bearbeitet (hergestellt) wird.
(2) Gaslager sind Betriebe, in denen Erdgas unter Tage gelagert wird.
(3) Wer Erdgas herstellen oder lagern will, bedarf der Erlaubnis. Sie wird auf Antrag unter Widerrufsvorbehalt Personen erteilt, die ordnungsgemäß kaufmännische Bücher führen, rechtzeitig Jahresabschlüsse aufstellen und gegen deren steuerliche Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen. Vor der Erteilung ist Sicherheit für die Steuer zu leisten, die voraussichtlich während zweier Monate für aus dem Gasgewinnungsbetrieb oder dem Gaslager entferntes oder entnommenes Erdgas entsteht (§ 9), wenn Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer nach dem Ermessen des Hauptzollamts erkennbar sind. Die Erlaubnis ist zu widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen nach Satz 2 nicht mehr erfüllt ist, eine angeforderte Sicherheit nicht geleistet wird oder eine geleistete Sicherheit nicht mehr ausreicht.
Zitierungen von § 8 MinöStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 MinöStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MinöStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 MinöStG Steuerbefreiungen, Begriffsbestimmungen
... 1. von Inhabern von Mineralölherstellungs- oder Gasgewinnungsbetrieben (§§ 6 und 8 ) zur Aufrechterhaltung des Betriebs, jedoch nicht als Kraftstoff in Beförderungsmitteln; ...
§ 9 MinöStG Entstehung der Steuer, Steuerschuldner
... der Inhaber des Gasgewinnungsbetriebes oder des Gaslagers. Wird Erdgas ohne Erlaubnis nach § 8 Abs. 3 hergestellt, gilt Absatz 2 sinngemäß. (4) Ist für ...
§ 29 MinöStG Ordnungswidrigkeiten
... leichtfertig 1. ohne Erlaubnis nach § 6 Abs. 2 Satz 1 oder § 8 Abs. 3 Satz 1 Mineralöl herstellt, 2. entgegen § 10 Abs. 1 Satz ...
§ 31 MinöStG Ermächtigungen
... 4. nach Maßgabe der in Absatz 1 genannten Richtlinien Bestimmungen zu den §§ 5 bis 11 zu erlassen und dabei a) zur Verfahrensvereinfachung, zur Vermeidung ... Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer nach § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 3 oder § 11 Abs. 3 erkennbar sind, d) für die Lagerung von ...
§ 32 MinöStG Übergangsregelungen
... (3) Vorbehaltlich des Absatzes 4 gelten Erlaubnisse, die nach § 3 Abs. 4, § 8 Abs. 4 und 6, § 8a Abs. 5, § 9 Abs. 1 und 3 sowie § 16 Abs. 2 des ... 1992 geltenden Fassung erteilt worden sind, bis zum 30. Juni 1993 als nach den §§ 6, 7, 8 und 12 dieses Gesetzes erteilte Erlaubnisse. (4) Die nach § 8 Abs. 6 des ... §§ 6, 7, 8 und 12 dieses Gesetzes erteilte Erlaubnisse. (4) Die nach § 8 Abs. 6 des Mineralölsteuergesetzes in der bis zum 31. Dezember 1992 geltenden Fassung ...
Zitat in folgenden Normen
Straßenbaufinanzierungsgesetz
G. v. 28.03.1960 BGBl. I S. 201; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3122
Artikel 1 StrFinG Zweckbindung des Aufkommens der Mineralölsteuer
... das Aufkommen aus der Besteuerung der Schweröle und Reinigungsextrakte nach § 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes, ist im Rechnungsjahr 1964 in Höhe von 46 vom ... das Mehraufkommen an Mineralölsteuer, das sich infolge der Änderung von §§ 2, 8 Abs. 2 und § 15b des Mineralölsteuergesetzes durch Artikel 1 Nr. 2, 8 und 19 des ... 1988 vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2270) und der Änderung von §§ 2, 8 Abs. 2 und § 15b des Mineralölsteuergesetzes durch Artikel 3 Nr. 1, 2 und 5 des Gesetzes ...
Artikel 15 StrFinG Inkrafttreten
... nicht in Absatz 2 etwas anderes bestimmt ist, am 1. April 1960 in Kraft. (2) § 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes in der Fassung des Artikels 4 Nr. 5 tritt, soweit darin ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung (MinöStV)
V. v. 15.09.1993 BGBl. I S. 1602; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
§ 13 MinöStV Gasgewinnungsbetriebe, Gaslager
... Wer Erdgas herstellen oder unter Tage lagern will, hat beim Hauptzollamt die Erlaubnis nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes zu beantragen. Die §§ 4 und 6 gelten sinngemäß. ...
§ 16 MinöStV Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer
... Gefährdung der Steuer nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes, § 7 Abs. 2 des Gesetzes, § 8 Abs. 3 des Gesetzes und § 11 Abs. 3 des Gesetzes ist insbesondere anzusehen, wenn Hersteller, ...
§ 42 MinöStV Erdgasbezug
... Verfahren der Steuerbegünstigung übergeführt werden, ist die Erlaubnis nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes oder, soweit sie nicht allgemein erteilt ist, die Erlaubnis nach § 12 des ...
§ 43 MinöStV Pflichten des Erdgasbeziehers, Steueraufsicht
... dazu Anordnungen treffen. Erdgasbezieher, die das Erdgas im Rahmen einer Erlaubnis nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes oder einer förmlichen Einzelerlaubnis beziehen, haben den Bezug nur im ... (4) Absatz 3 gilt nicht, wenn der Erdgasbezieher bereits als Inhaber einer Erlaubnis nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes oder als Inhaber einer förmlichen Einzelerlaubnis die in den §§ ...
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