Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2006 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 16 - Mineralölsteuergesetz (MinöStG)

Artikel 5 G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2150, 2185, 1993 I S. 169; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-14-20 Verbrauchsteuern und Monopole
| |

§ 16 Verbringen nach Einfuhr



(1) Mineralöl nach § 1 Abs. 3, ausgenommen Erdgas, darf im Anschluß an die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr unter Steueraussetzung in ein Steuerlager im Steuergebiet verbracht werden. Für den Versand hat der nach den Zollvorschriften zur Anmeldung des Mineralöls Verpflichtete (Anmelder) oder der Inhaber des Steuerlagers Sicherheit zu leisten, wenn die Steuerbelange nach dem Ermessen des Hauptzollamts gefährdet erscheinen.

(2) Der Inhaber des Steuerlagers hat das Mineralöl unverzüglich in das Steuerlager aufzunehmen.

Anzeige


 

Zitierungen von § 16 MinöStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 MinöStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MinöStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 MinöStG Begriffsbestimmungen
...  sich in einem Steuerlager befindet, 2. nach den §§ 14 bis 17 befördert wird. (2) Steuerlager sind 1.  ...
§ 18 MinöStG Unregelmäßigkeiten im Verkehr unter Steueraussetzung
... Wird Mineralöl während der Beförderung nach den §§ 14 bis 17 im Steuergebiet dem Steueraussetzungsverfahren entzogen, entsteht die Steuer, es sei denn, ... als entzogen, wenn es in den Fällen des § 14 Abs. 3, des § 15 Abs. 4, des § 16 Abs. 2 oder des § 17 Abs. 4 nicht in das Steuerlager oder den Betrieb im Steuergebiet ... der Absätze 1 bis 3 1. der Inhaber des Steuerlagers oder der Anmelder (§ 16 Abs. 1), der das Mineralöl versandt hat, 2. daneben a) der ...
§ 29 MinöStG Ordnungswidrigkeiten
... oder in das Steuerlager oder den Betrieb aufnimmt, 4. entgegen § 16 Abs. 2 Mineralöl nicht oder nicht rechtzeitig in das Steuerlager aufnimmt, 5.  ...
§ 31 MinöStG Ermächtigungen
... Belastungen vorbehaltlich der Nummer 13 Bestimmungen zu § 2 Abs. 2 und zu den §§ 14 bis 22 und 24 bis 27, insbesondere über das Verfahren der Beförderung unter ...
§ 32 MinöStG Übergangsregelungen
... nach § 3 Abs. 4, § 8 Abs. 4 und 6, § 8a Abs. 5, § 9 Abs. 1 und 3 sowie § 16 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes in der bis zum 31. Dezember 1992 geltenden Fassung erteilt ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung (MinöStV)
V. v. 15.09.1993 BGBl. I S. 1602; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
§ 6 MinöStV Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis
... und stellt einen Erlaubnisschein als Nachweis der Bezugsberechtigung nach den §§ 14 bis 16 des Gesetzes aus. Das Hauptzollamt kann die Erlaubnis schon vor Abschluß einer Prüfung ...
§ 23 MinöStV Bezug und Abgabe von steuerbegünstigtem Mineralöl
... 84 des Zollkodex in den Betrieb eines Erlaubnisinhabers verbracht werden, hat der Anmelder (§ 16 Abs. 1 des Gesetzes) dies schriftlich zu beantragen; § 44 bleibt unberührt. Dem Antrag ...
§ 35 MinöStV Versand von Mineralöl unter Steueraussetzung nach Einfuhr
... Aufnahme in das Steuerlager gilt § 26 Abs. 3 und 4, für die Sicherheitsleistung (§ 16 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes) gilt § 29 ...
§ 44 MinöStV Anwendung von Zollvorschriften
... 1 Abs. 3 des Gesetzes, das in das Steuergebiet eingeführt wird, hat der Anmelder (§ 16 Abs. 1 des Gesetzes) nach dem Steuertarif anzumelden. Die Steuererklärung hat der Anmelder in ...