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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2006 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§ 23 - Mineralölsteuergesetz (MinöStG)
Artikel 5 G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2150, 2185, 1993 I S. 169; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-14-20 Verbrauchsteuern und Monopole
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Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-14-20 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 23 Verbringen von Mineralöl aus Drittländern
§ 23 wird in 2 Vorschriften zitiert
Wird Mineralöl nach § 1 Abs. 3 aus einem Drittland unmittelbar in das Steuergebiet verbracht oder befindet es sich
- 1.
- in einem Zollverfahren oder
- 2.
- in einer Freizone oder einem Freilager,
Zitierungen von § 23 MinöStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 MinöStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MinöStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 31 MinöStG Ermächtigungen
... Bezug dieser Gase erlaubt wird und die Steuer abweichend von § 9 Abs. 3 und § 23 bei ihnen entsteht und nach den §§ 10 und 11 anzumelden und zu entrichten ist, ... nach Maßgabe der in Absatz 1 genannten Richtlinien die Besteuerung abweichend von § 23 zu regeln, soweit das zur Anpassung an die Behandlung der im Steuergebiet hergestellten ... entrichtete Steuer erstattet oder vergütet wird, 3. im Falle der Einfuhr (§ 23 ) Steuerfreiheit für Mineralöl, soweit dadurch nicht unangemessene Steuervorteile ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung (MinöStV)
V. v. 15.09.1993 BGBl. I S. 1602; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
§ 44 MinöStV Anwendung von Zollvorschriften
... 15 sinngemäß. (2a) Mineralöl nach Absatz 1 darf abweichend von § 23 Satz 1 des Gesetzes nicht in ein Verfahren der aktiven Veredelung übergeführt werden, ... der Kombinierten Nomenklatur eingefüllt werden. (3) In den Fällen des § 23 Satz 2 des Gesetzes hat der Steuerschuldner für Mineralöl, für das in einem ...
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