Tools:
Update via:
§ 3 - Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag (PolBTLV)
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3282 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 54 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Geltung ab 29.08.2013; FNA: 2030-6-30 Beamte
|
Geltung ab 29.08.2013; FNA: 2030-6-30 Beamte
|
§ 3 Ämter der Laufbahnen
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die zu den Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag gehörenden Ämter und die ihnen zugeordneten Amtsbezeichnungen ergeben sich aus der Anlage.
Anzeige
Zitierungen von § 3 PolBTLV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 PolBTLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PolBTLV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10890/a184865.htm