Artikel 1 - Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten (EZulVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3286, 3741 (Nr. 51); Geltung ab 01.01.2014, abweichend siehe Artikel 8
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Artikel 1 Änderung der Erschwerniszulagenverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2013 EZulV § 20, § 21

Die Erschwerniszulagenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3497), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1514) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 20 Absatz 4 wird die Angabe „, 10 und 12" durch die Angabe „und 10" ersetzt.

2.
§ 21 Absatz 4 Satz 3 wird gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 EZulVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EZulVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 8 EZulVuaÄndV Inkrafttreten
... Artikel 1 tritt am 1. August 2013 in Kraft. (2) Die Artikel 2 und 6 treten am 1. Oktober 2013 in ...


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