§
6 der
Mutterschutzverordnung für Soldatinnen in der Fassung der Bekanntmachung vom
18. November 2004 (BGBl. I S. 2858), die zuletzt durch Artikel
3 Absatz 39 der Verordnung vom
12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Satz 1 werden die Wörter „Wechselschicht- oder Schichtdienstes" durch die Wörter „Dienstes zu wechselnden Zeiten" ersetzt.
- 2.
- In Satz 3 werden die Wörter „Wechselschicht- oder Schichtdienst" durch die Wörter „Dienst zu wechselnden Zeiten" ersetzt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Berichtigung der Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten
B. v. 23.09.2013 BGBl. I S. 3741
G. v. 24.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 59