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Artikel 3 - Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (5. StVGuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes
In § 2 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9230-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3310) geändert worden ist, wird das Wort „Verkehrszentralregisters" durch das Wort „Fahreignungsregisters" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 3 Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 5. StVGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
5. StVGuaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen
G. v. 08.06.2015 BGBl. I S. 904
Artikel 2 InfrAGEG Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamts
... Gliederungsnummer 9230-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3313) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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