Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 6 - Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (5. StVGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung der Gewerbeordnung


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2014 GewO § 149

In § 149 Absatz 2 Satz 2 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 61 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird das Wort „Verkehrszentralregister" durch das Wort „Fahreignungsregister" ersetzt.

Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 6 Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 5. StVGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. StVGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft
G. v. 06.09.2013 BGBl. I S. 3556
Artikel 2 BZRGuaÄndG Änderung der Gewerbeordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3313) geändert worden ist, wird wie folgt ...