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Artikel 3 - Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt (SchwHiAusbauG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Personenstandsgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2014 PStG § 10, § 18, § 21, § 70

Das Personenstandsgesetz vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 14 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 10 wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) Eine Auskunfts- und Nachweispflicht besteht nicht bei einer vertraulichen Geburt nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes."

2.
§ 18 wird wie folgt geändert:

a)
Der Wortlaut wird Absatz 1.

b)
Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) Bei einer vertraulichen Geburt nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sind in der Anzeige auch das Pseudonym der Mutter und die für das Kind gewünschten Vornamen anzugeben."

3.
Nach § 21 Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:

„(2a) Bei einer vertraulichen Geburt nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes werden nur die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 vorgeschriebenen Angaben aufgenommen. Die zuständige Verwaltungsbehörde bestimmt die Vornamen und den Familiennamen des Kindes."

4.
§ 70 Absatz 1 Nummer 1 und 2 wird wie folgt gefasst:

„1.
als Person nach § 19 Satz 1 Nummer 1 entgegen § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Satz 2,

2.
als Träger einer Einrichtung nach § 20 Satz 1 entgegen § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder Satz 2,".



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 SchwHiAusbauG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchwHiAusbauG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 49 10. ZustAnpV Änderung des Personenstandsgesetzes
... 73 des Personenstandsgesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458) geändert worden ist, wird das Wort ...