Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Wetterdienst des Bundes im Deutschen Wetterdienst und im Geophysikalischen Beratungsdienst der Bundeswehr vom
1. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2595), die zuletzt durch Artikel
3 Absatz 16 der Verordnung vom
12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) geändert worden ist, außer Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. September 2013.