Tools:
Update via:
Artikel 2 - Erstes Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (1. BinSchAbfÜbkAGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 2
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann den Wortlaut des Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetzes in der vom 25. September 2013 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10924/a185263.htm