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Bekanntmachung - Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2014 (EuWahlt2014Bek k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Auf Grund des § 7 des Europawahlgesetzes, der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzes vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394) geändert worden ist, bestimmt die Bundesregierung:
Anlässlich der achten allgemeinen unmittelbaren Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am
statt.
Anlässlich der achten allgemeinen unmittelbaren Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am
25. Mai 2014
statt.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10929/a185302.htm