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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.11.2013 aufgehoben
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Anlage - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Glas (GlasIndMeistPrV k.a.Abk.)
V. v. 09.04.1980 BGBl. I S. 432; aufgehoben durch § 10 V. v. 18.09.2013 BGBl. I S. 3608
Geltung ab 01.07.1980; FNA: 806-21-7-13 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.07.1980; FNA: 806-21-7-13 Berufliche Bildung
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Anlage
Anlage hat 2 frühere Fassungen
(siehe BGBl. I 1980 S. 437 - 438)
Text in der Fassung des Artikels 12 Dritte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen V. v. 23. Juli 2010 BGBl. I S. 1010 m.W.v. 1. August 2010
Frühere Fassungen von Anlage Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Glas
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.08.2010 | Artikel 12 Dritte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 23.07.2010 BGBl. I S. 1010 |
aktuell vorher | 01.09.2009 | Artikel 16 Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 25.08.2009 BGBl. I S. 2960 |
aktuell | vor 01.09.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1093/a15847.htm