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Zitierungen von § 8 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Glas
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 GlasIndMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GlasIndMeistPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 GlasIndMeistPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Glas erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 10 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 16 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Glas
... 7" durch die Angabe „nach § 6" ersetzt. 7. Der bisherige § 9 wird § 8. 8. Der bisherige § 10 wird § 9 und wie folgt gefasst: ... 7. Der bisherige § 9 wird § 8. 8. Der bisherige § 10 wird § 9 und wie folgt gefasst: „§ 9 Übergangsvorschrift Die bis ... 8. Der bisherige § 10 wird § 9 und wie folgt gefasst: „§ 9 Übergangsvorschrift Die bis zum Ablauf des 31. August 2009 begonnenen ...
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