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Artikel 5 - Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (VerbrRRLUG k.a.Abk.)
Artikel 5 Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 254) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 5a Absatz 3 Nummer 3 wird das Wort „Endpreis" durch das Wort „Gesamtpreis" ersetzt.
- 2.
- In Nummer 29 des Anhangs werden die Wörter „, sofern es sich nicht um eine nach den Vorschriften über Vertragsabschlüsse im Fernabsatz zulässige Ersatzlieferung handelt," gestrichen.
Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 VerbrRRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VerbrRRLUG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
G. v. 01.10.2013 BGBl. I S. 3714
Artikel 6 UWGuaÄndG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 254), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3642) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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