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Artikel 9 - Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (VerbrRRLUG k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 13. Juni 2014 VVG § 6, § 8, § 49, § 211, Anlage

Das Versicherungsvertragsgesetz vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2423) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 6 Absatz 6 wird die Angabe „§ 312b Abs. 1 und 2" durch die Angabe „§ 312c" ersetzt.

2.
§ 8 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 3 Nummer 2 und 3 wird jeweils die Angabe „§ 312b Abs. 1 und 2" durch die Angabe „§ 312c" ersetzt.

b)
In Absatz 4 werden die Wörter „§ 312g Absatz 1 Satz 1" durch die Wörter „§ 312i Absatz 1 Satz 1" ersetzt.

3.
In § 49 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 312b Abs. 1 und 2" durch die Angabe „§ 312c" ersetzt.

4.
In § 211 Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe „§ 312b Abs. 1 und 2" durch die Angabe „§ 312c" ersetzt.

5.
Im Gestaltungshinweis 2 der Anlage werden jeweils die Wörter „§ 312g Absatz 1 Satz 1" durch die Wörter „§ 312i Absatz 1 Satz 1" und die Angabe „Artikel 246 § 3" durch die Angabe „Artikel 246c" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 VerbrRRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerbrRRLUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG)
G. v. 01.08.2014 BGBl. I S. 1330
Artikel 2 LVRG Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
... Versicherungsvertragsgesetz vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3642) geändert worden ist, wird wie folgt ...