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Artikel 9 - Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (VerbrRRLUG k.a.Abk.)
Artikel 9 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 13. Juni 2014 VVG § 6, § 8, § 49, § 211, Anlage
Das Versicherungsvertragsgesetz vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2423) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 6 Absatz 6 wird die Angabe „§ 312b Abs. 1 und 2" durch die Angabe „§ 312c" ersetzt.
- 2.
- § 8 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 3 Nummer 2 und 3 wird jeweils die Angabe „§ 312b Abs. 1 und 2" durch die Angabe „§ 312c" ersetzt.
- b)
- In Absatz 4 werden die Wörter „§ 312g Absatz 1 Satz 1" durch die Wörter „§ 312i Absatz 1 Satz 1" ersetzt.
- 3.
- In § 49 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 312b Abs. 1 und 2" durch die Angabe „§ 312c" ersetzt.
- 4.
- In § 211 Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe „§ 312b Abs. 1 und 2" durch die Angabe „§ 312c" ersetzt.
- 5.
- Im Gestaltungshinweis 2 der Anlage werden jeweils die Wörter „§ 312g Absatz 1 Satz 1" durch die Wörter „§ 312i Absatz 1 Satz 1" und die Angabe „Artikel 246 § 3" durch die Angabe „Artikel 246c" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 VerbrRRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VerbrRRLUG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG)
G. v. 01.08.2014 BGBl. I S. 1330
Artikel 2 LVRG Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
... Versicherungsvertragsgesetz vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3642) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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