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Artikel 13 - Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (VerbrRRLUG k.a.Abk.)
Artikel 13 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
In § 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 (BGBl. I S. 3422, 4346), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981) geändert worden ist, wird das Wort „Haustürgeschäfte" durch die Wörter „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 13 Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 VerbrRRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VerbrRRLUG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
G. v. 01.10.2013 BGBl. I S. 3714
Artikel 7 UWGuaÄndG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 (BGBl. I S. 3422, 4346), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3642) geändert worden ist, wird die Angabe ...
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