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Artikel 1 - Neunte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (9. AufenthVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. September 2013 AufenthV § 34, § 75, Anlage B
Die Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3484) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 34 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 4 wird das Wort „oder" gestrichen.
- b)
- In Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
- c)
- Die folgenden Nummern 6 und 7 werden angefügt:
- „6.
- Ausländern, die an einer deutschen Auslandsschule eine internationale Hochschulzugangsberechtigung oder eine nationale Hochschulzugangsberechtigung in Verbindung mit dem Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz erlangt haben und ein Studium (§ 16 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes) im Bundesgebiet aufnehmen, oder
- 7.
- Ausländern, die an einer mit deutschen Mitteln geförderten Schule im Ausland eine nationale Hochschulzugangsberechtigung in Verbindung mit dem Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz erlangt haben und ein Studium (§ 16 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes) im Bundesgebiet aufnehmen."
- 2.
- § 75 wird aufgehoben.
- 3.
- Anlage B wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 2 werden vor dem Punkt am Ende ein Komma und das Wort
„Vietnam"
eingefügt. - b)
- Die folgenden Nummern 5 und 6 werden angefügt:
- „5.
- Inhaber biometrischer Dienstpässe von
Moldau,
Ukraine. - 6.
- Inhaber biometrischer Diplomatenpässe von
Gabun,
Mongolei."
Zitierungen von Artikel 1 Neunte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 9. AufenthVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
9. AufenthVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 06.05.2014 BGBl. I S. 451
Artikel 1 10. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. September 2013 (BGBl. I S. 3707) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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