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Artikel 7 - Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG)

G. v. 01.10.2013 BGBl. I S. 3719 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591
Geltung ab 09.10.2013, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 7 Inkrafttreten


Artikel 7 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Sätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 1 Nummer 5 und 6 sowie Artikel 2 Nummer 17 treten am 1. Oktober 2014 in Kraft. Artikel 2 Nummer 30 tritt mit Wirkung vom 1. September 2013 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Oktober 2013.



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Frühere Fassungen von Artikel 7 DaBaGG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.11.2016Artikel 19 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG)
vom 21.11.2016 BGBl. I S. 2591

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 7 DaBaGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 DaBaGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DaBaGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG)
G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 19 EuKoPfVODG Änderung des Gesetzes zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs
... Artikel 5 und 7 Satz 4 des Gesetzes zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I S. ...