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III. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen in Angelegenheiten nach dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung von Beschäftigten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZWidAnO k.a.Abk.)
III.
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1999 in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf Widersprüche, die vor ihrem Inkrafttreten eingelegt, oder auf Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.
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