Tools:
Update via:
Berichtigung - Berichtigung der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (IndEmissRLUVuaÄndVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Berichtigung ändert mWv. 2. Mai 2013 IndEmissRLUVuaÄndV Artikel 1, Artikel 2, Artikel 3, Artikel 7, 2. BImSchV § 12, 13. BImSchV § 1, § 2, § 3, § 4, § 6, § 7, § 8, § 9, § 11, § 17, § 20, § 21, § 22, § 23, § 25, § 29, § 30, Anlage 3, 17. BImSchV § 1, § 6, § 7, § 16, § 17, § 22, § 27, Anlage 3, Anlage 4, 31. BImSchV § 3, § 12, Anhang III, Anhang IV
Die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 1021) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- In Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe j ist die Zahl „10" durch die Zahl „11" zu ersetzen.
- 2.
- Artikel 2 ist wie folgt zu berichtigen:
- a)
- In § 1 Absatz 2 ist nach den Wörtern „folgende Feuerungsanlagen" ein Doppelpunkt einzufügen.
- b)
- In § 2 Absatz 17 Nummer 2 ist das Wort „Falle" durch das Wort „Fall" zu ersetzen.
- c)
- In § 3 Absatz 3 Satz 1 sind die Wörter „in Absatz" durch die Wörter „in den Absätzen" zu ersetzen.
- d)
- § 4 Absatz 12 Satz 1 ist wie folgt zu berichtigen:
- aa)
- Die Angabe „und 3" ist durch die Angabe „oder Nummer 3" zu ersetzen.
- bb)
- Die Angabe „oder 3" ist durch die Angabe „oder Satz 3" zu ersetzen.
- e)
- In § 6 Absatz 9 Satz 1 Nummer 1 und 2 ist jeweils das Semikolon durch ein Komma zu ersetzen.
- f)
- In § 7 Absatz 3 Nummer 1 sind die Wörter „werden und" durch das Wort „werden" zu ersetzen und ein Komma anzufügen.
- g)
- In § 8 Absatz 13 ist die Angabe „den §§ 6 oder 7" durch die Angabe „§ 6 oder § 7" zu ersetzen.
- h)
- In § 9 Absatz 5 ist nach der Angabe „GMBl" der Punkt zu streichen.
- i)
- In § 11 Absatz 3 Nummer 1 ist nach der Angabe „mg/m³" ein Semikolon einzufügen.
- j)
- In § 17 Absatz 3 Satz 2 ist das Wort „Zeitraumes" durch das Wort „Zeitraums" zu ersetzen.
- k)
- § 20 ist wie folgt zu berichtigen:
- aa)
- In Absatz 1 Satz 1 ist das Wort „Falle" durch das Wort „Fall" zu ersetzen.
- bb)
- In Absatz 7 sind das Komma nach dem Wort „Feuerungsanlagen" und die Wörter „Gasturbinen und Gasmotoren" zu streichen.
- l)
- In § 21 Absatz 6 Satz 1 sind die Wörter „von Absatz" durch die Wörter „der Absätze" zu ersetzen.
- m)
- In § 22 Absatz 2 Satz 2 ist das Wort „aufbewahren" durch das Wort „aufzubewahren" zu ersetzen.
- n)
- In § 23 Absatz 2 ist das Wort „Betriebes" durch das Wort „Betriebs" zu ersetzen.
- o)
- In § 25 Absatz 3 Satz 1 sind die Wörter „nach Absatz" durch die Wörter „nach den Absätzen" zu ersetzen.
- p)
- § 29 ist wie folgt zu berichtigen:
- aa)
- In Absatz 1 Nummer 2 sind die Wörter „Satz 2 oder 3" jeweils durch die Wörter „Satz 2 oder Satz 3" zu ersetzen.
- bb)
- In Absatz 1 Nummer 11 ist das Wort „Probennahme" durch das Wort „Probenahme" zu ersetzen.
- q)
- § 30 ist wie folgt zu berichtigen:
- aa)
- In Absatz 2 Satz 2 ist das Wort „vorlegen" durch das Wort „vorzulegen" zu ersetzen.
- bb)
- In Absatz 3 Satz 1 sind die Wörter „in Absatz" durch die Wörter „in den Absätzen" zu ersetzen.
- cc)
- In Absatz 5 ist das Wort „vorlegen" durch das Wort „vorzulegen" zu ersetzen.
- r)
- Die Anlage 3 ist wie folgt zu berichtigen:
- aa)
- In Nummer 1 Buchstabe a bis e ist nach dem Wort „Prozent" jeweils ein Komma anzufügen.
- bb)
- In Nummer 1 Buchstabe f ist nach dem Wort „Prozent" ein Punkt anzufügen.
- 3.
- Artikel 3 ist wie folgt zu berichtigen:
- a)
- § 1 ist wie folgt zu berichtigen:
- aa)
- In Absatz 1 ist die Angabe „Nummer 1.2.1, 1.2.2 oder 1.2.3" durch die Angabe „den Nummern 1.2.1, 1.2.2 oder Nummer 1.2.3" zu ersetzen.
- bb)
- In Absatz 2 sind die Wörter „in Nummer" durch die Wörter „in den Nummern" zu ersetzen.
- b)
- § 6 ist wie folgt zu berichtigen:
- aa)
- In Absatz 4 Satz 1 ist das Wort „Brennraumes" durch das Wort „Brennraums" zu ersetzen.
- bb)
- In Absatz 6 Satz 1 sind die Wörter „von Absatz" durch die Wörter „von den Absätzen" zu ersetzen.
- cc)
- In Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 sind die Wörter „in Absatz" durch die Wörter „in den Absätzen" zu ersetzen.
- dd)
- In Absatz 7 sind die Wörter „nach Absatz" durch die Wörter „nach den Absätzen" zu ersetzen.
- c)
- In § 7 Absatz 6 Satz 1 sind die Wörter „Absatz 1 bis 3" durch die Wörter „Absätzen 1 bis 3" zu ersetzen.
- d)
- § 16 ist wie folgt zu berichtigen:
- aa)
- In Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 sind die Wörter „oder 2" jeweils durch die Wörter „oder Absatz 2" zu ersetzen.
- bb)
- In Absatz 3 Satz 1 ist das Wort „aufgrund" durch die Wörter „auf Grund" zu ersetzen.
- e)
- § 17 ist wie folgt zu berichtigen:
- aa)
- In Absatz 2 Satz 2 ist das Wort „aufbewahren" durch das Wort „aufzubewahren" zu ersetzen.
- bb)
- In Absatz 5 Nummer 1 ist die Angabe „Nummer 1," durch die Angabe „Nummer 1 und" zu ersetzen.
- cc)
- In Absatz 5 Nummer 2 ist die Angabe „Nummer 2," durch die Angabe „Nummer 2 und" zu ersetzen.
- dd)
- In Absatz 5 Nummer 3 sind die Wörter „sowie Nummer" durch das Wort „und" zu ersetzen.
- ee)
- In Absatz 5 Nummer 4 ist die Angabe „§ 10, Anlage 3 Nummer 2.3, Nummer 3.7 sowie Nummer 4.3" durch die Angabe „§ 10 und Anlage 3 Nummer 2.3, 3.7 sowie 4.3" zu ersetzen.
- f)
- In § 22 Absatz 3 Satz 1 ist das Wort „Absatz" durch die Wörter „den Absätzen" zu ersetzen.
- g)
- In § 27 Absatz 1 Nummer 8 ist das Wort „Probennahme" durch das Wort „Probenahme" zu ersetzen.
- h)
- Die Anlage 3 ist wie folgt zu berichtigen:
- aa)
- In Nummer 2.1 Buchstabe h ist die Angabe „mg/m³" zu streichen.
- bb)
- In Nummer 3.4 Satz 2 ist das Wort „Nummer" durch das Wort „Nummern" zu ersetzen.
- cc)
- In Nummer 4 Satz 2 ist das Wort „Falle" durch das Wort „Fall" zu ersetzen.
- i)
- Die Anlage 4 ist wie folgt zu berichtigen:
- aa)
- In Nummer 1 Buchstabe a bis h ist jeweils der Doppelpunkt zu streichen.
- bb)
- In Nummer 1 Buchstabe a bis g ist nach dem Wort „Prozent" jeweils ein Komma anzufügen.
- cc)
- In Nummer 1 Buchstabe h ist nach dem Wort „Prozent" ein Punkt anzufügen.
- 4.
- Artikel 7 ist wie folgt zu berichtigen:
- a)
- In Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb sind die Wörter „des Satz 1" durch die Wörter „des Satzes 1" zu ersetzen.
- b)
- In Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb sind die Wörter „Absatz 7 Satz 2" durch die Wörter „Abs. 7 Satz 2" zu ersetzen.
- c)
- In Nummer 12 ist Buchstabe e wie folgt zu fassen:
- „e)
- Nummer 1.2.2 wird wie folgt gefasst:
- „1.2.2
- Grenzwert für die Gesamtemissionen
Der Grenzwert für die Gesamtemission beträgt 5 Gewichtsprozente vom eingesetzten Lösemittel.""
- d)
- In Nummer 13 Buchstabe c ist der Punkt am Ende des ersten Anstrichs durch ein Komma zu ersetzen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10956/a185527.htm