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Berichtigung - Berichtigung der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung (IndEmissRLUVBer k.a.Abk.)

B. v. 07.10.2013 BGBl. I S. 3756 (Nr. 60); Geltung ab 02.05.2013

Berichtigung



Die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
Artikel 1 Anhang 1 ist in Spalte b wie folgt zu berichtigen:

a)
In Nummer 1.6.1 ist nach dem Wort „Windkraftanlagen" ein Komma einzufügen.

b)
In Nummer 1.6.2 ist nach dem Wort „Windkraftanlagen" ein Semikolon einzufügen.

c)
In Nummer 3.16.2 ist das Komma durch ein Semikolon zu ersetzen.

d)
In Nummer 3.22.1 ist nach dem Wort „Tag" ein Komma einzufügen.

e)
In Nummer 3.22.2 ist nach dem Wort „Tag" ein Semikolon einzufügen.

f)
In Nummer 3.25.1 ist das Semikolon zu streichen.

g)
In Nummer 4.1.21 ist nach dem Wort „entsprechen" ein Komma einzufügen.

h)
In Nummer 5.3 ist nach dem Wort „Tag" ein Semikolon einzufügen.

i)
In Nummer 7.3.2.2 ist vor den Wörtern „weniger als 75" das Wort „von" zu streichen.

j)
Nummer 7.5.2 ist wie folgt zu berichtigen:

aa)
In dem Satzteil vor Nummer 1 ist das Wort „von" zu streichen.

bb)
In Nummer 2 ist nach dem Wort „Woche" der Punkt durch ein Semikolon zu ersetzen.

k)
In Nummer 7.12.1.3 ist nach dem Wort „Stunde" ein Komma einzufügen.

l)
In Nummer 7.34.1 ist das Wort „Rohstoffe" durch das Wort „Rohstoffen" zu ersetzen.

m)
In Nummer 8.9.1.2 ist das Semikolon durch ein Komma zu ersetzen.

n)
In Nummer 8.11.1 sind die Wörter „die durch Nummer 8.1 und 8.8" durch die Wörter „die durch die Nummern 8.1 und 8.8" zu ersetzen.

o)
In Nummer 8.11.2 sind die Wörter „die durch Nummer 8.1 bis 8.10" durch die Wörter „die durch die Nummern 8.1 bis 8.10" zu ersetzen.

p)
In Nummer 8.12.1.1 ist nach dem Wort „mehr" ein Komma einzufügen.

q)
In den Nummern 8.14.2.1 und 8.14.2.2 ist jeweils nach dem Wort „Inertabfälle" ein Komma einzufügen.

r)
In Nummer 8.14.3.2 ist nach dem Wort „handelt" ein Komma einzufügen.

s)
In Nummer 8.14.3.3 ist nach dem Wort „handelt" das Komma durch ein Semikolon zu ersetzen.

t)
In Nummer 9.1.2 ist nach den Wörtern „Tonnen oder mehr" ein Semikolon einzufügen.

u)
In Nummer 9.2 ist nach den Wörtern „ausgenommen Anlagen" ein Komma einzufügen.

v)
In Nummer 9.37 ist nach den Wörtern „ausgenommen Anlagen" ein Komma einzufügen.

w)
In Nummer 10.3.2.1 ist nach dem Wort „gekennzeichnet" ein Komma einzufügen.

x)
In Nummer 10.7.1 ist nach dem Wort „Stunde" ein Komma einzufügen.

y)
In Nummer 10.17.1 ist nach dem Wort „Anlagen" ein Komma einzufügen.

2.
In Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b ist in Absatz 2a Satz 2 nach den Wörtern „Buchstabe c" die Klammer zu streichen.

3.
Artikel 4 ist wie folgt zu berichtigen:

a)
In § 5 Nummer 3 ist das Komma nach den Wörtern „ausgeschlossen werden kann" zu streichen und nach den Wörtern „Einflussnahme besteht" ein Komma einzufügen.

b)
§ 16 ist wie folgt zu berichtigen:

aa)
In Absatz 3 Satz 2 ist jeweils das Komma vor und nach den Wörtern „Buchstabe B" zu streichen.

bb)
In Absatz 5 ist das Komma nach den Wörtern „Tätigkeitsbereiches Gruppe III" zu streichen.

c)
In § 17 Absatz 1 Nummer 3 sind die Wörter „bereit zu halten" durch das Wort „bereitzuhalten" zu ersetzen.

d)
In Anlage 1 ist der Klammerzusatz wie folgt zu fassen:

„(zu § 2 Nummer 1, § 4 Absatz 1, § 12 Absatz 2, § 13 Absatz 1 und § 16 Absatz 3 und 5)".

e)
In Anlage 2 ist der Klammerzusatz wie folgt zu fassen:

„(zu § 2 Nummer 5, § 7 Nummer 2, § 12 Absatz 2 und § 13 Absatz 2)".

f)
Anlage 2 ist wie folgt zu berichtigen:

aa)
In Nummer 3 Spalte Fachgebiet ist der erste Buchstabe des Wortes „verfahrenstechnische" mit einem kleinen Anfangsbuchstaben zu schreiben.

bb)
In Nummer 3 Spalte Beschreibung ist der erste Buchstabe des Wortes „verfahrenstechnische" mit einem kleinen Anfangsbuchstaben zu schreiben.

cc)
In Nummer 10 Spalte Beschreibung ist das Wort „vom" durch das Wort „von" zu ersetzen.

dd)
In Nummer 11 Spalte Fachgebiet ist der erste Buchstabe des Wortes „systematische" mit einem kleinen Anfangsbuchstaben zu schreiben.

ee)
In Nummer 12.3 Spalte Fachgebiet ist der erste Buchstabe des Wortes „spezielle" mit einem kleinen Anfangsbuchstaben zu schreiben.

ff)
In Nummer 14 Spalte Fachgebiet ist der erste Buchstabe des Wortes „betriebliche" mit einem kleinen Anfangsbuchstaben zu schreiben.

gg)
In Nummer 15.2 Spalte Fachgebiet ist der erste Buchstabe des Wortes „experimentelle" mit einem kleinen Anfangsbuchstaben zu schreiben.

hh)
In Nummer 16.2 Spalte Fachgebiet ist der erste Buchstabe des Wortes „experimentelle" mit einem kleinen Anfangsbuchstaben zu schreiben.

4.
Artikel 5 ist wie folgt zu berichtigen:

a)
In § 1 Absatz 1 Satz 2 ist das Wort „Wasserhaushaltgesetzes" durch das Wort „Wasserhaushaltsgesetzes" zu ersetzen.

b)
In § 5 Absatz 2 Satz 2 sind die Wörter „Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister" durch die Wörter „Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister" zu ersetzen.

c)
§ 6 ist wie folgt zu berichtigen:

aa)
In Satz 1 Nummer 1 ist das Wort „aufgrund" durch die Wörter „auf Grund" zu ersetzen.

bb)
In Satz 1 Nummer 3 ist nach dem Wort „Nebenbestimmungen" ein Komma einzufügen.

cc)
In Satz 1 Nummer 8 ist das Komma nach dem Wort „Bedingungen" zu streichen.

d)
In § 8 Absatz 5 sind die Wörter „Absatz 2" durch die Wörter „Absatz 3" zu ersetzen.

e)
In § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 ist das Komma nach dem Wort „erforderlich" zu streichen.

f)
In § 10 Satz 4 sind die Wörter „Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister" durch die Wörter „Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister" zu ersetzen.

g)
In § 12 Satz 3 sind die Wörter „Weiter gehende" durch das Wort „Weitergehende" zu ersetzen.

h)
In § 16 Nummer 6 ist das Komma nach dem Wort „darstellt" zu streichen.