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Artikel 2 - Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (16. AMGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. April 2014 in Kraft.
(2) Soweit dieses Gesetz zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt oder Ermächtigungen ändert oder zur Verkündung im Bundesanzeiger befugt, tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. Oktober 2013.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10963/a185600.htm