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§ 16 - Luftverkehrsschlichtungsverordnung (LuftSchlichtV)
V. v. 11.10.2013 BGBl. I S. 3820 (Nr. 62); zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 19.02.2016 BGBl. I S. 254
Geltung ab 01.11.2013; FNA: 96-1-52 Luftverkehr
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Geltung ab 01.11.2013; FNA: 96-1-52 Luftverkehr
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§ 16 Vereinfachtes Verfahren
§ 16 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Die privatrechtlich organisierte Schlichtungsstelle kann in ihrer Verfahrensordnung vorsehen, dass die Schlichtungsstelle dem Luftfahrtunternehmen mit der Zuleitung des Schlichtungsbegehrens nach § 13 Absatz 1 Satz 1 einen Schlichtungsvorschlag übersendet, der auf den Darlegungen des Fluggastes basiert und im Übrigen § 14 Absatz 1 Satz 2 bis 4 sowie Absatz 2 entspricht. Wird ein solcher Schlichtungsvorschlag übersandt, unterrichtet die Schlichtungsstelle den Fluggast hierüber unter Beifügung des Schlichtungsvorschlags, sobald das Luftfahrtunternehmen nach § 13 Absatz 1 Satz 2 Stellung genommen hat.
(2) Die behördliche Schlichtungsstelle kann dem Luftfahrtunternehmen mit der Zuleitung des Schlichtungsbegehrens nach § 13 Absatz 1 Satz 1 einen Schlichtungsvorschlag übersenden, der auf den Darlegungen des Fluggastes basiert und im Übrigen § 14 Absatz 1 Satz 2 bis 4 sowie Absatz 2 entspricht. Wird ein solcher Schlichtungsvorschlag übersandt, unterrichtet die Schlichtungsstelle den Fluggast hierüber unter Beifügung des Schlichtungsvorschlags, sobald das Luftfahrtunternehmen nach § 13 Absatz 1 Satz 2 Stellung genommen hat.
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Zitierungen von § 16 LuftSchlichtV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 LuftSchlichtV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftSchlichtV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 LuftSchlichtV Anerkennung (vom 01.04.2016)
... 1. den §§ 57 und 57b des Luftverkehrsgesetzes, 2. den §§ 2 bis 16 Absatz 1 und 3 dieser Rechtsverordnung, 3. den §§ 1 bis 23, 34, 38 und 39 des ...
§ 8 LuftSchlichtV Verfahrensordnung (vom 01.04.2016)
... den §§ 57 und 57b des Luftverkehrsgesetzes, 2. nach den §§ 9 bis 16 Absatz 1 und 3 dieser Rechtsverordnung, 3. nach den §§ 4 bis 23, 34, 38 und ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
G. v. 19.02.2016 BGBl. I S. 254, 1039
Artikel 22 VSBGEG Änderung der Luftverkehrsschlichtungsverordnung
... den §§ 57 und 57b des Luftverkehrsgesetzes, 2. den §§ 2 bis 16 Absatz 1 und 3 dieser Rechtsverordnung, 3. den §§ 1 bis 23, 34, 38 und 39 ... den §§ 57 und 57b des Luftverkehrsgesetzes, 2. nach den §§ 9 bis 16 Absatz 1 und 3 dieser Rechtsverordnung, 3. nach den §§ 4 bis 23, 34, 38 und ...
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