Tools:
Update via:
§ 18 - Luftverkehrsschlichtungsverordnung (LuftSchlichtV)
V. v. 11.10.2013 BGBl. I S. 3820 (Nr. 62); zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 19.02.2016 BGBl. I S. 254
Geltung ab 01.11.2013; FNA: 96-1-52 Luftverkehr
|
Geltung ab 01.11.2013; FNA: 96-1-52 Luftverkehr
|
§ 18 Übergangsregelung
(1) § 6 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 3 ist auf privatrechtlich organisierte Einrichtungen, die bereits vor dem 1. November 2013 von der Bundesregierung als Schlichtungsstellen im Verkehrsbereich anerkannt worden sind, erst ab dem 9. Juli 2015 anzuwenden.
(2) Die durch Artikel 22 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254) geänderten und eingefügten Vorschriften dieser Rechtsverordnung gelten nicht für Ansprüche, die vor dem 1. April 2016 entstanden sind.
Text in der Fassung des Artikels 22 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten G. v. 19. Februar 2016 BGBl. I S. 254, 1039 m.W.v. 1. April 2016
Frühere Fassungen von § 18 LuftSchlichtV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.04.2016 | Artikel 22 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten vom 19.02.2016 BGBl. I S. 254 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 18 LuftSchlichtV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 LuftSchlichtV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftSchlichtV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
G. v. 19.02.2016 BGBl. I S. 254, 1039
Artikel 22 VSBGEG Änderung der Luftverkehrsschlichtungsverordnung
... Rechtsverordnungen gilt § 57d des Luftverkehrsgesetzes." 14. § 18 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgender ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10964/a185623.htm