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Artikel 3 - Zweite Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung (2. WeinRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. Oktober 2013 WeinRV § 1, § 4, § 5, § 6, § 7, § 8, § 9, Anlage

Die Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 2001 (BGBl. I S. 2159), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. Juli 2009 (eBAnz AT77 2009 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt.

b)
In Nummer 2 wird der Punkt am Ende der Vorschrift durch das Wort „oder" ersetzt.

c)
Folgende Nummer 3 wird angefügt:

„3.
entgegen Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 606/2009 ein dort genanntes Erzeugnis aufbewahrt."

2.
In § 4 Absatz 1 wird die Angabe „§ 49 Nummer 7" durch die Wörter „§ 49 Satz 1 Nummer 7" ersetzt.

3.
In den §§ 5 bis 9 werden jeweils die Wörter „§ 50 Absatz 2 Nummer 12" durch die Wörter „§ 50 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12" ersetzt.

4.
Die Anlage (zu § 10 Absatz 1) wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift werden die Wörter „Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt.

b)
In Nummer 1 werden die Wörter „die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 491/2009 (ABl. L 154 vom 17.6.2009, S. 1)" durch die Wörter „die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 261/2012 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 38)" ersetzt.

c)
In Nummer 6 werden nach der Angabe „(ABl. L 193 vom 24.7.2009, S. 60)" die Wörter „, die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 315/2012 (ABl. L 103 vom 13.4.2012, S. 38) geändert worden ist" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Zweite Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 2. WeinRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. WeinRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts
V. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4144
Artikel 1 8. WeinRVÄndV
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 2001 (BGBl. I S. 2159), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 12. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3862) geändert worden ist, wird folgender ...