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Anlage 1 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2014 (AELV 2014)

V. v. 14.10.2013 BGBl. I S. 3867 (Nr. 64)
Geltung ab 31.10.2013; FNA: 8251-10-1-20 Landwirte

Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
bis 25.000 1,0845
26.000 1,0793
27.000 1,0732
28.000 1,0664
29.000 1,0589
30.000 1,0510
31.000 1,0427
32.000 1,0341
33.000 1,0254
34.000 1,0165
35.000 1,0076
36.000 0,9985
37.000 0,9895
38.000 0,9804
39.000 0,9714
40.000 0,9625
41.000 0,9536


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Zitierungen von Anlage 1 AELV 2014

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 AELV 2014 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2014 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2014 Ermittlung des Arbeitseinkommens
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 1 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird, 2. bei Betrieben, die der Gruppe 2 ... diesen Wirtschaftswert ermittelte Beziehungswert. Der Beziehungswert für einen in den Anlagen 1 und 2 nicht aufgeführten und nicht unter Absatz 3 fallenden Wirtschaftswert ist zu ermitteln, ...