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Anlage 2 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2014 (AELV 2014)

V. v. 14.10.2013 BGBl. I S. 3867 (Nr. 64)
Geltung ab 31.10.2013; FNA: 8251-10-1-20 Landwirte

Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2)


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
bis 25.000 0,5140
26.000 0,5364
27.000 0,5557
28.000 0,5722
29.000 0,5863
30.000 0,5984
31.000 0,6087
32.000 0,6174
33.000 0,6248
34.000 0,6310
35.000 0,6362
36.000 0,6404
37.000 0,6438
38.000 0,6465
39.000 0,6486
40.000 0,6501
41.000 0,6511




 

Zitierungen von Anlage 2 AELV 2014

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 AELV 2014 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2014 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2014 Ermittlung des Arbeitseinkommens
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 2 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird. Für Unternehmen mit einem ... Wirtschaftswert ermittelte Beziehungswert. Der Beziehungswert für einen in den Anlagen 1 und 2 nicht aufgeführten und nicht unter Absatz 3 fallenden Wirtschaftswert ist zu ermitteln, ...