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Anlage 2 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2014 (AELV 2014)
Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2)
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Wirtschaftswert in DM | Beziehungswert |
bis 25.000 | 0,5140 |
26.000 | 0,5364 |
27.000 | 0,5557 |
28.000 | 0,5722 |
29.000 | 0,5863 |
30.000 | 0,5984 |
31.000 | 0,6087 |
32.000 | 0,6174 |
33.000 | 0,6248 |
34.000 | 0,6310 |
35.000 | 0,6362 |
36.000 | 0,6404 |
37.000 | 0,6438 |
38.000 | 0,6465 |
39.000 | 0,6486 |
40.000 | 0,6501 |
41.000 | 0,6511 |
Zitierungen von Anlage 2 AELV 2014
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 AELV 2014 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AELV 2014 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 AELV 2014 Ermittlung des Arbeitseinkommens
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 2 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird. Für Unternehmen mit einem ... Wirtschaftswert ermittelte Beziehungswert. Der Beziehungswert für einen in den Anlagen 1 und 2 nicht aufgeführten und nicht unter Absatz 3 fallenden Wirtschaftswert ist zu ermitteln, ...
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