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Anlage 4 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2014 (AELV 2014)
Anlage 4 (zu § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2)
Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
Wirtschaftswert in DM | Beziehungswert |
41.000 | 0,6511 |
100.000 | 0,5165 |
150.000 | 0,4200 |
200.000 | 0,3552 |
250.000 | 0,3092 |
300.000 | 0,2747 |
350.000 | 0,2478 |
400.000 | 0,2261 |
450.000 | 0,2084 |
500.000 | 0,1934 |
Zitierungen von Anlage 4 AELV 2014
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AELV 2014 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AELV 2014 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 AELV 2014 Ermittlung des Arbeitseinkommens
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 4 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird. Für Betriebe der Gruppen 1 und ... 41.000 Deutsche Mark und unter 500.000 Deutsche Mark, deren Wirtschaftswert in den Anlagen 3 und 4 nicht aufgeführt ist, wird das Arbeitseinkommen ermittelt, indem 1. der ...
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