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Sechste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (6. SvEVÄndV k.a.Abk.)
Eingangsformel
Auf Grund des § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 in Verbindung mit Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung -, dessen Satz 1 durch Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzes vom 5. August 2010 (BGBl. I S. 1127) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Artikel 1 Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Die Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2714) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird die Angabe „224" durch die Angabe „229" ersetzt.
- bb)
- Satz 2 wird wie folgt geändert:
- aaa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „48" durch die Angabe „49" ersetzt.
- bbb)
- In den Nummern 2 und 3 wird jeweils die Angabe „88" durch die Angabe „90" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „216" durch die Angabe „221" ersetzt.
- c)
- In Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „3,80" durch die Angabe „3,88" und die Angabe „3,10" durch die Angabe „3,17" ersetzt.
- 2.
- § 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 2 wird die Angabe „§ 8 Abs. 2 Satz 8" durch die Angabe „§ 8 Absatz 2 Satz 10" ersetzt.
- b)
- In Satz 4 wird die Angabe „§ 8 Abs. 2 Satz 9" durch die Angabe „§ 8 Absatz 2 Satz 11" ersetzt.
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Ursula von der Leyen
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Ursula von der Leyen
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